Handeln bei Krisen

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Gefährdungsgrad I

Auf Gefahr achten!
Fälle, die im Allgemeinen in unmittelbarer Verantwortung der Schule - in der Regel ohne Einschalten der Polizei - bewältigt werden können.

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Gefährdungsgrad II

Achtung - Vorsicht!
Fälle, bei denen zunächst die Schule die Federführung übernimmt und bei denen Spielräume bestehen, sodass eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Expert:innen Abhilfe schaffen kann.

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Gefährdungsgrad III

Höchste Gefahr, sofort die Polizei rufen!
Notfälle, bei denen die Verantwortung für die Reaktion unmittelbar bei der Polizei liegt. Die Polizei übernimmt mit ihrem Eintreffen sofort die Federführung.

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