Gefährdungsgrad I

Cybermobbing

Aktuelle PDF-Fassung auf saarland.de öffnen

1 Grundsätze

  • Gemeinsame Grundhaltung der Schule: „Null Toleranz bei Gewalt und Mobbing“.
  • Schnell reagieren, um einer weiteren Verbreitung von Inhalten zuvorzukommen.
  • Betroffenenschutz steht an erster Stelle.
  • Gespräche und Vereinbarungen möglichst genau dokumentieren.
  • Transparenz aller Handlungsschritte gegenüber der gemobbten Person.
  • Jeder Fall hat eigene Charakteristika; deshalb ist nicht immer ein einheitliches Vorgehen möglich.

2 Eingreifen und Informationen sammeln

  • Fürsorgesignale senden: Du bist nicht allein, wir kümmern uns.
  • Gegebenenfalls Schulsozialarbeit einbinden.
  • Informationen sammeln:
    • Beweismaterial sammeln und speichern; das Anfertigungsdatum festhalten, etwa bei Screenshots, Ausdrucken und gespeicherten oder abfotografierten Nachrichten.
    • Wenn möglich Zeug:innen finden.
    • Wer ist Täter:in, wer ist außerdem beteiligt?
    • Welche Auswirkungen haben die Handlungen auf die betroffene Person?
    • Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen?
    • Wer kommt als Helfer:in infrage?
  • Eindeutig Stellung gegen begangenes Unrecht beziehen: (Cyber-)Mobbing wird an der Schule nicht geduldet.
  • Mobbing sofort konsequent unterbinden.

3 Opferhilfe und Maßnahmen einleiten

Betroffene Person

  • Gespräch führen und das Vorgehen abstimmen.
  • Nach Absprache Schulsozialarbeit einbinden.
  • Unterstützen, um die Verbreitung zu unterbinden:
    • Betreiber:innen der Plattform diffamierende Inhalte melden, um eine Seite sperren oder löschen zu lassen.
    • Die belästigende Person blockieren.
  • Hilfen zum Melden diffamierender Inhalte bietet klicksafe.
  • Bei Cybermobbing einer Schülerin oder eines Schülers die Erziehungsberechtigten informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
  • Eine Interventionsmethode wählen, zum Beispiel den No Blame Approach.
  • Gegebenenfalls Erziehungsberechtigte an Strafverfolgungsbehörden verweisen.

Täter:in

  • Erst nach der Beweissicherung und wenn die Täterschaft gesichert ist ein Gespräch führen.
  • Das Gespräch an der gewählten Interventionsmethode ausrichten.
  • Offen und nicht vorverurteilend sprechen: Mobbing bewerten und unterbinden, aber nicht die Person verurteilen.
  • Das Vorgefallene lösungsorientiert bearbeiten, um das Mobbinggeschehen aufzulösen.
  • Eindeutig Stellung gegen Mobbing und Gewalt beziehen.
  • Zum Perspektivwechsel anregen und Empathie wecken.
  • Einsicht in Fehlverhalten ermöglichen.
  • Erziehungsberechtigte informieren und die Haltung der Schule eindeutig vermitteln.
  • Pädagogische Maßnahmen und/oder Schulordnungsmaßnahmen abwägen.
  • Kolleg:innen über Maßnahmen informieren und gegebenenfalls um Mithilfe bitten.

4 Informieren

  • Schulleitung informieren. Sie gibt die Daten anonymisiert an die Schulaufsicht weiter; siehe Rundschreiben vom 13. Juni 2025 „Gewaltprävention; hier: Funktionsmailadresse zur Benachrichtigung über besondere Vorkommnisse“.
  • Betroffene Person; alle Schritte mit ihrer Zustimmung ergreifen.
  • Klassenleitung und Klassenlehrkräfte.
  • Vertrauenslehrkraft.
  • Schulsozialarbeit.
  • Kolleg:innen.
  • An Förderschulen gegebenenfalls Therapeut:innen.
  • Erziehungsberechtigte der betroffenen Person.
  • Erziehungsberechtigte der mobbenden Person.
  • Bei Bedarf den Schulpsychologischen Dienst.

5 Nachsorge und Aufarbeitung

  • Lehr- und Fachkräfte behalten die Situation in der Klasse weiter im Blick, im Unterricht und in den Pausen. Dabei ist auch zu verhindern, dass Helfer:innen zu neuen Opfern werden.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen in Einzelgesprächen durch die intervenierende Lehrkraft oder im Team prüfen und regelmäßig wiederholen.
  • Nach Abwesenheit betroffener Personen oder der Täter:innen die Reintegration vorbereiten und begleiten.
  • Je nach Interventionsmethode Vorschläge zur Wiedergutmachung entwickeln lassen und die Einhaltung der Vereinbarungen kontrollieren.
  • Entschuldigungen vor der gleichen Gruppe abgeben, in der die Angriffe stattfanden, zum Beispiel vor der Schulklasse.
  • Prävention durch Programme für ein positives Klassenklima und partizipative Mitbestimmung initiieren.
  • Die Schulkultur weiterentwickeln, etwa durch Projekttage, „Gemeinsam Klasse sein!“ und Programme zur Förderung sozialer Kompetenzen und Gewaltprävention.
  • Dokumentationsergebnisse in die nächste Risikoanalyse für das schuleigene Schutzkonzept einfließen lassen.

6 Ergänzende Hinweise

  • Siehe die vertiefenden Informationen zu (Cyber-)Mobbing in der Schule.
  • Lehrkräfte dürfen ein Handy oder Smartphone nur einsehen, wenn die Erziehungsberechtigten dies genehmigt haben. Das digitale Endgerät darf eingezogen werden. Bei der Beweissicherung gegebenenfalls die zuständige Polizeidienststelle oder die Schulverbindungsbeamt:innen einbeziehen.
  • Mobbingopfer suchen häufig nur sehr zögerlich Hilfe. Bei verändertem Verhalten wie Rückzug, weniger mündlicher Mitarbeit oder erhöhten Fehlzeiten sollten Schüler:innen angesprochen und Gesprächsbereitschaft signalisiert werden. Siehe auch das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
  • Cybermobbing ist bislang kein eigener Straftatbestand. Ausprägungsformen wie Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede oder Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild können jedoch Straftatbestände darstellen.
  • Informationen zum No Blame Approach.
  • Projekt „Gemeinsam Klasse sein!“.

Anfragen zu „Gemeinsam Klasse sein!“ und „No Blame Approach“: gewaltpraevention@bildung.saarland.de

Diese HTML-Seite ist eine redaktionell bereinigte Textfassung des gleichnamigen PDF-Dokuments des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.