1 Grundsätze
- Gemeinsame Grundhaltung der Schule: „Null Toleranz bei Gewalt und Mobbing“.
- Schnell reagieren, um einer weiteren Verbreitung von Inhalten zuvorzukommen.
- Betroffenenschutz steht an erster Stelle.
- Gespräche und Vereinbarungen möglichst genau dokumentieren.
- Transparenz aller Handlungsschritte gegenüber der gemobbten Person.
- Jeder Fall hat eigene Charakteristika; deshalb ist nicht immer ein einheitliches Vorgehen möglich.
2 Eingreifen und Informationen sammeln
- Fürsorgesignale senden: Du bist nicht allein, wir kümmern uns.
- Gegebenenfalls Schulsozialarbeit einbinden.
- Informationen sammeln:
- Beweismaterial sammeln und speichern; das Anfertigungsdatum festhalten, etwa bei Screenshots, Ausdrucken und gespeicherten oder abfotografierten Nachrichten.
- Wenn möglich Zeug:innen finden.
- Wer ist Täter:in, wer ist außerdem beteiligt?
- Welche Auswirkungen haben die Handlungen auf die betroffene Person?
- Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen?
- Wer kommt als Helfer:in infrage?
- Eindeutig Stellung gegen begangenes Unrecht beziehen: (Cyber-)Mobbing wird an der Schule nicht geduldet.
- Mobbing sofort konsequent unterbinden.
3 Opferhilfe und Maßnahmen einleiten
Betroffene Person
- Gespräch führen und das Vorgehen abstimmen.
- Nach Absprache Schulsozialarbeit einbinden.
- Unterstützen, um die Verbreitung zu unterbinden:
- Betreiber:innen der Plattform diffamierende Inhalte melden, um eine Seite sperren oder löschen zu lassen.
- Die belästigende Person blockieren.
- Hilfen zum Melden diffamierender Inhalte bietet klicksafe.
- Bei Cybermobbing einer Schülerin oder eines Schülers die Erziehungsberechtigten informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
- Eine Interventionsmethode wählen, zum Beispiel den No Blame Approach.
- Gegebenenfalls Erziehungsberechtigte an Strafverfolgungsbehörden verweisen.
Täter:in
- Erst nach der Beweissicherung und wenn die Täterschaft gesichert ist ein Gespräch führen.
- Das Gespräch an der gewählten Interventionsmethode ausrichten.
- Offen und nicht vorverurteilend sprechen: Mobbing bewerten und unterbinden, aber nicht die Person verurteilen.
- Das Vorgefallene lösungsorientiert bearbeiten, um das Mobbinggeschehen aufzulösen.
- Eindeutig Stellung gegen Mobbing und Gewalt beziehen.
- Zum Perspektivwechsel anregen und Empathie wecken.
- Einsicht in Fehlverhalten ermöglichen.
- Erziehungsberechtigte informieren und die Haltung der Schule eindeutig vermitteln.
- Pädagogische Maßnahmen und/oder Schulordnungsmaßnahmen abwägen.
- Kolleg:innen über Maßnahmen informieren und gegebenenfalls um Mithilfe bitten.
4 Informieren
- Schulleitung informieren. Sie gibt die Daten anonymisiert an die Schulaufsicht weiter; siehe Rundschreiben vom 13. Juni 2025 „Gewaltprävention; hier: Funktionsmailadresse zur Benachrichtigung über besondere Vorkommnisse“.
- Betroffene Person; alle Schritte mit ihrer Zustimmung ergreifen.
- Klassenleitung und Klassenlehrkräfte.
- Vertrauenslehrkraft.
- Schulsozialarbeit.
- Kolleg:innen.
- An Förderschulen gegebenenfalls Therapeut:innen.
- Erziehungsberechtigte der betroffenen Person.
- Erziehungsberechtigte der mobbenden Person.
- Bei Bedarf den Schulpsychologischen Dienst.
5 Nachsorge und Aufarbeitung
- Lehr- und Fachkräfte behalten die Situation in der Klasse weiter im Blick, im Unterricht und in den Pausen. Dabei ist auch zu verhindern, dass Helfer:innen zu neuen Opfern werden.
- Die Wirksamkeit der Maßnahmen in Einzelgesprächen durch die intervenierende Lehrkraft oder im Team prüfen und regelmäßig wiederholen.
- Nach Abwesenheit betroffener Personen oder der Täter:innen die Reintegration vorbereiten und begleiten.
- Je nach Interventionsmethode Vorschläge zur Wiedergutmachung entwickeln lassen und die Einhaltung der Vereinbarungen kontrollieren.
- Entschuldigungen vor der gleichen Gruppe abgeben, in der die Angriffe stattfanden, zum Beispiel vor der Schulklasse.
- Prävention durch Programme für ein positives Klassenklima und partizipative Mitbestimmung initiieren.
- Die Schulkultur weiterentwickeln, etwa durch Projekttage, „Gemeinsam Klasse sein!“ und Programme zur Förderung sozialer Kompetenzen und Gewaltprävention.
- Dokumentationsergebnisse in die nächste Risikoanalyse für das schuleigene Schutzkonzept einfließen lassen.
6 Ergänzende Hinweise
- Siehe die vertiefenden Informationen zu (Cyber-)Mobbing in der Schule.
- Lehrkräfte dürfen ein Handy oder Smartphone nur einsehen, wenn die Erziehungsberechtigten dies genehmigt haben. Das digitale Endgerät darf eingezogen werden. Bei der Beweissicherung gegebenenfalls die zuständige Polizeidienststelle oder die Schulverbindungsbeamt:innen einbeziehen.
- Mobbingopfer suchen häufig nur sehr zögerlich Hilfe. Bei verändertem Verhalten wie Rückzug, weniger mündlicher Mitarbeit oder erhöhten Fehlzeiten sollten Schüler:innen angesprochen und Gesprächsbereitschaft signalisiert werden. Siehe auch das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
- Cybermobbing ist bislang kein eigener Straftatbestand. Ausprägungsformen wie Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede oder Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild können jedoch Straftatbestände darstellen.
- Informationen zum No Blame Approach.
- Projekt „Gemeinsam Klasse sein!“.
Anfragen zu „Gemeinsam Klasse sein!“ und „No Blame Approach“: gewaltpraevention@bildung.saarland.de
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