Gefährdungsgrad I

Mobbing

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1 Grundsätze

  • Gemeinsame Grundhaltung der Schule: „Null Toleranz bei Gewalt und Mobbing“.
  • Reagieren, Problem nicht ignorieren.
  • Betroffenenschutz steht an erster Stelle.
  • Gespräche und Vereinbarungen möglichst genau dokumentieren.
  • Transparenz aller Handlungsschritte gegenüber der gemobbten Person.
  • Jeder Fall hat eigene Charakteristika; deshalb ist nicht immer ein einheitliches Vorgehen möglich.

2 Eingreifen und Informationen sammeln

  • Fürsorgesignale senden: Du bist nicht allein, wir kümmern uns.
  • Gegebenenfalls Schulsozialarbeit einbinden.
  • Informationen sammeln:
    • Welche verletzenden Handlungen werden beobachtet?
    • Wie häufig treten diese Vorfälle auf?
    • Wer ist Anstifter:in, wer ist außerdem beteiligt?
    • Welche Auswirkungen haben die Handlungen auf die betroffene Person?
    • Welche Maßnahmen wurden bereits unternommen?
    • Wer kommt als Helfer:in infrage?
  • Eindeutig Stellung gegen begangenes Unrecht beziehen: Mobbing wird an der Schule nicht geduldet.
  • Mobbing sofort konsequent unterbinden.

3 Opferhilfe und Maßnahmen einleiten

Betroffene Person

  • Gespräch führen und das Vorgehen abstimmen.
  • Nach Absprache Schulsozialarbeit einbinden.
  • Weitere Informationen sammeln, etwa bei Klassenlehrkräften, weiteren Beteiligten und Zeug:innen.
  • Bei Mobbing einer Schülerin oder eines Schülers die Erziehungsberechtigten informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
  • Eine Interventionsmethode wählen, zum Beispiel den No Blame Approach: ressourcenorientierter Ansatz ohne Schuldzuweisung; Ziel ist die Beendigung des Mobbings durch eine Helfergruppe, zu der auch die mobbende Person gehört.
  • Nach Absprache mit der gemobbten Person die Erziehungsberechtigten informieren.
  • Gegebenenfalls Erziehungsberechtigte an die Strafverfolgungsbehörden verweisen.

Mobbende Person

  • Möglichst umgehend ein Gespräch führen.
  • Die Gesprächsgestaltung an der gewählten Interventionsmethode ausrichten.
  • Das Gespräch offen und nicht vorverurteilend gestalten: Mobbing bewerten und unterbinden, aber nicht die Person verurteilen.
  • Das Vorgefallene lösungsorientiert bearbeiten, um das Mobbinggeschehen aufzulösen.
  • Eindeutig Stellung gegen Mobbing und Gewalt beziehen.
  • „Stopp“ setzen und Mobbing konsequent unterbinden.
  • Zum Perspektivwechsel anregen und Empathie wecken.
  • Einsicht in das Fehlverhalten ermöglichen.
  • Klar verabreden, wie es weitergeht.
  • Pädagogische Maßnahmen und/oder Schulordnungsmaßnahmen abwägen.
  • Kolleg:innen über Maßnahmen informieren und gegebenenfalls um Mithilfe bitten.

4 Informieren

  • Schulleitung informieren. Sie gibt die Daten anonymisiert an die Schulaufsicht weiter; siehe Rundschreiben vom 13. Juni 2025 „Gewaltprävention; hier: Funktionsmailadresse zur Benachrichtigung über besondere Vorkommnisse“.
  • Betroffene Person; alle Schritte mit ihrer Zustimmung ergreifen.
  • Klassenleitung und Klassenlehrkräfte.
  • Vertrauenslehrkraft.
  • Schulsozialarbeit.
  • Kolleg:innen.
  • An Förderschulen gegebenenfalls Therapeut:innen.
  • Erziehungsberechtigte der betroffenen Person.
  • Je nach Entwicklung des Geschehens: Erziehungsberechtigte der mobbenden Person.
  • Bei Bedarf den Schulpsychologischen Dienst.

5 Nachsorge und Aufarbeitung

  • Lehr- und Fachkräfte behalten die Situation in der Klasse weiter im Blick, im Unterricht und in den Pausen. Dabei ist auch zu verhindern, dass Helfer:innen zu neuen Opfern werden.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen in Einzelgesprächen durch die intervenierende Lehrkraft oder im Team prüfen und regelmäßig erneut überprüfen.
  • Nach Abwesenheit betroffener Personen oder der mobbenden Person die Reintegration vorbereiten und begleiten.
  • Je nach Interventionsmethode Vorschläge zur Wiedergutmachung entwickeln lassen und die Einhaltung der Vereinbarungen kontrollieren.
  • Prävention durch Programme für ein positives Klassenklima und partizipative Mitbestimmung initiieren, zum Beispiel MindMatters, Lions Quest oder Klassenrat.
  • Die Schulkultur weiterentwickeln, etwa durch Projekttage zu Mobbing und Zivilcourage, „Gemeinsam Klasse sein!“ und Programme zur Förderung sozialer Kompetenzen und Gewaltprävention.
  • Dokumentationsergebnisse in die nächste Risikoanalyse für das schuleigene Schutzkonzept einfließen lassen.

6 Ergänzende Hinweise

  • Siehe die vertiefenden Informationen zu (Cyber-)Mobbing in der Schule.
  • Mobbingopfer suchen häufig nur sehr zögerlich Hilfe. Schüler:innen sollten angesprochen und Gesprächsbereitschaft signalisiert werden, wenn sich ihr Verhalten verändert, zum Beispiel durch Rückzug, weniger mündliche Mitarbeit oder erhöhte Fehlzeiten. Siehe auch das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
  • Informationen zum No Blame Approach.
  • Projekt „Gemeinsam Klasse sein!“ gegen Mobbing an Schulen.

Anfragen zu „Gemeinsam Klasse sein!“ und „No Blame Approach“: gewaltpraevention@bildung.saarland.de

Diese HTML-Seite ist eine redaktionell bereinigte Textfassung des gleichnamigen PDF-Dokuments des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.