Gefährdungsgrad III

Drohung mit Sprengsätzen

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1 Sofortreaktion

Sofort Notruf 110 wählen. Nach dem Eintreffen übernimmt die Polizei die Leitung; weitere Maßnahmen erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit ihr.

Notrufinformationen

  • Was geschieht, wann und wo? Wo befindet sich der verdächtige Gegenstand und wie sieht er aus?
  • Wer handelt und auf welche Weise - telefonisch oder durch einen hinterlassenen Gegenstand?
  • Wie viele Verletzte oder Tote gibt es?

Telefonische Drohung

  • Parallel möglichst über ein anderes Telefon die Polizei alarmieren.
  • Nicht auflegen; durch empathisches Zuhören im Gespräch bleiben, ohne zu provozieren.
  • Fragen: Wann und wo explodiert der Sprengsatz? Wie sieht er aus? Wie wird er ausgelöst? Warum tun Sie das? Wer sind Sie und von wo rufen Sie an?
  • Art des Anrufs, Stimme, Alter, Tonfall, Akzent, Ortskenntnis und Hintergrundgeräusche festhalten.

Verdächtiger Gegenstand

  • Fundort, Aussehen, Finder:in, Fundzeit und Liegedauer festhalten.
  • Geräusche, Gerüche, Bewegungen und Versorgungsleitungen in der Nähe dokumentieren.
  • Weitere Gefahrenquellen sowie Zeug:innen oder verdächtige Personen benennen.

2 Eingreifen und beenden

  • Personenschutz vor Sachschutz; Selbstgefährdung vermeiden.
  • Verdächtigen Gegenstand nicht berühren.
  • Fundort weiträumig absperren und Personen entfernen.
  • Keine elektronischen Geräte in der Nähe nutzen; offenes Feuer und Rauchen vermeiden.
  • Einweiser für Rettungskräfte positionieren.
  • Gebäude nur in Absprache mit der Polizei räumen.
Beispiel für die Räumungsdurchsage: „Wir haben eine Gefahrensituation. Bitte verlassen Sie unverzüglich das Schulgebäude und begeben Sie sich zu den Sammelplätzen. Folgen Sie den Anweisungen, bewahren Sie Ruhe. Hilfe ist unterwegs.“

3 Opferhilfe und Maßnahmen

  • Sammelplätze aufsuchen, Personal-, Schüler:innen- und Anwesenheitslisten bereithalten.
  • Vollzähligkeit prüfen und an Einsatzkräfte melden.
  • Erste Hilfe leisten und Schüler:innen beruhigen.
  • Gebäudepläne bereithalten und Einweiser positionieren.

4 Einbinden und informieren

  • Schulpsychologischer Dienst.
  • Schulaufsicht; bei Nichterreichbarkeit Notfallnummer wählen.
  • Schulträger und Unfallkasse Saarland.
  • Kollegium, Schulpersonal beziehungsweise Betreuung und Schüler:innen.
  • Erziehungsberechtigte betroffener Schüler:innen und Elternvertretung.
  • Informationsstrategie entwickeln. Keine Informationen an Dritte oder die Presse; dies übernehmen die Strafverfolgungsbehörden.

5 Nachsorge und Aufarbeitung

  • Psychologische Betreuung für Schüler:innen, Lehrkräfte und Betroffene anbieten.
  • Alternatives Unterrichtsangebot für Personen schaffen, die das Ereignis nicht besprechen möchten.
  • Nach Bedarf auf außerschulische Hilfen hinweisen.

6 Ergänzende Hinweise

Vorab ein örtlich angepasstes Notfallmanagement entwickeln: Rollen verteilen, der Polizei Gebäudepläne bereitstellen sowie Ansagetext und Signalton vorbereiten.

Diese HTML-Seite ist eine redaktionell bereinigte Textfassung des gleichnamigen PDF-Dokuments des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes.