1 Sofortreaktion
Sofort Notruf 110 wählen. Nach dem Eintreffen übernimmt die Polizei die Leitung; weitere Maßnahmen erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit ihr.
- Was ist geschehen, wann und wo?
- Wie viele Täter:innen handeln, wie sind sie bewaffnet und wie viele Verletzte, Tote oder Geiseln gibt es?
- Wo befinden sich Schüler:innen und Lehrkräfte?
Zeitgleich die Schulgemeinschaft per Lautsprecher warnen und Rückzug anordnen.
Beispiel: „Schließen und verbarrikadieren Sie die Türen, entfernen Sie sich von der Tür, suchen Sie Deckung und verhalten Sie sich ruhig. Warten Sie auf Anweisungen der Polizei.“
Unvermeidbarer Telefonkontakt
Nicht auflegen. Durch empathisches, aktives Zuhören im Gespräch bleiben, ohne zu provozieren. Informationen zu Tathergang, Geiseln, Verletzten, Aufenthaltsort, Täterzahl, Bewaffnung, Beschreibung, Fluchtweg, Drogenbeeinflussung, Maskierung, Motiv und Kommunikationsmitteln sammeln.
2 Eingreifen und beenden
- Niemand darf sich unnötig in Gefahr begeben.
- Für Geiseln gilt: keine Gegenwehr.
- Kontakt vermeiden; keine eigenständigen Verhandlungen oder Befreiungsversuche.
- Evakuierung nur auf Weisung der Polizei.
- Tatort möglichst unverändert lassen.
3 Opferhilfe und Maßnahmen
- Erste Hilfe unter Beachtung des Eigenschutzes leisten.
- Ruhe bewahren, Betroffene beruhigen und möglichst zusammenbleiben.
- Gebäudepläne bereithalten.
- Notfallseelsorge und Krisenintervention bei Bedarf durch Einsatzleitung, Feuerwehr oder Rettungsdienst alarmieren lassen.
4 Einbinden und informieren
- Schulpsychologischer Dienst.
- Schulaufsicht; bei Nichterreichbarkeit Notfallnummer wählen.
- Schulträger und Unfallkasse Saarland.
- Kollegium, Schulpersonal beziehungsweise Betreuung und Schüler:innen.
- Erziehungsberechtigte betroffener Schüler:innen und Elternvertretung.
- Informationsstrategie entwickeln. Keine Informationen an Dritte oder die Presse; dies übernehmen die Strafverfolgungsbehörden.
5 Nachsorge und Aufarbeitung
Trauerarbeit
- Trauer oder Notfall altersgerecht im Unterricht aufgreifen - im Gespräch oder durch Zeichnen, Schreiben, Musik und darstellende Methoden.
- Symbolhandlungen wie Gedenkminute oder Kondolenzbuch organisieren.
- Für ein bis zwei Wochen einen Erinnerungsort schaffen und den Platz der verstorbenen Person zunächst freilassen.
- Teilnahme oder Mitwirkung an Trauerveranstaltungen mit den Hinterbliebenen abstimmen.
6 Ergänzende Hinweise
- Individuelles Notfallmanagement entwickeln: Rollen, Gebäudepläne, Ansagetext und Signalton festlegen.
- Risiko- und Potenzialanalyse durchführen und bauliche Schutzmaßnahmen mit dem Schulträger umsetzen.
- Regelmäßig mit Polizei, Schulpsychologie, Schulträger, Unfallkasse und Elternvertretung abstimmen.
- Keine Übungen in Anwesenheit von Schüler:innen.
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