1 Sofortreaktion
Polizei über Notruf 110 alarmieren. Was ist geschehen und wer handelt oder handelte? Rückfragen abwarten und nicht selbst auflegen.
2 Eingreifen und beenden
- Erste Hilfe und Rettungsversuche leisten.
- Einweiser für Polizei und Rettungskräfte vor der Schule positionieren.
- Fundort einer verstorbenen Person abschirmen, absperren und nichts verändern.
- Nach Eintreffen übernimmt die Polizei die Leitung.
3 Opferhilfe und Maßnahmen
- Polizei übermittelt die Todesnachricht und benachrichtigt Angehörige.
- Personen für Beruhigung, Betreuung und Begleitung bestimmen.
- Unbeteiligte Schüler:innen vom Ort fernhalten, schützen und beruhigen.
- Augenzeug:innen beruhigen und nicht allein lassen.
- Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland über Einsatzleitung, Feuerwehr oder Rettungsdienst alarmieren.
4 Einbinden und informieren
- Schulpsychologischer Dienst und Unfallkasse Saarland.
- Unterrichtende Lehrkraft.
- Unmittelbar betroffene Klasse nach Rücksprache mit Schulpsychologie; Klassenleitung und Schulleitung stimmen Zeitpunkt und Form ab.
- Kollegium, Schulpersonal, Schulaufsicht und Schulträger.
- Erziehungsberechtigte und Vertretungen.
- Informationsstrategie festlegen.
Keine Auskünfte an Dritte oder die Presse. Dafür sind ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden zuständig.
5 Nachsorge und Aufarbeitung
- Notfallpsychologische Angebote für Schüler:innen, Lehrkräfte, Schulpersonal und Erziehungsberechtigte organisieren.
- Nachsorge eng mit Schulpsychologie und Unfallkasse abstimmen.
- Information der betroffenen Klasse sorgfältig vorbereiten und Unterstützung für Pädagog:innen klären.
- Räume für ungestörte Einzel- und Gruppengespräche festlegen.
- Gesprächsgruppen anbieten; niemanden zum Sprechen zwingen und alternatives Unterrichtsangebot bereitstellen.
- Gesamtelternabend und umgehend eine Fallkonferenz mit schulischen und außerschulischen Unterstützungssystemen organisieren.
- Auf weitere Beratungs- und Therapieangebote hinweisen.
- Lehrkräfte für Suizidgefahr und Nachahmungstendenzen sensibilisieren.
- Psychologische Betreuung und Beratung für betroffene Lehrkräfte organisieren.
- Eltern- und Schülervertretungen nach Möglichkeit an der Nachsorge beteiligen.
Trauerarbeit
- Trauer oder Notfall altersgerecht im Unterricht aufgreifen - durch Gespräch, Zeichnen, Schreiben, Musik oder darstellende Methoden.
- Symbolhandlungen wie Gedenkminute, Gang zum Todesort oder Kondolenzbuch organisieren.
- Für ein bis zwei Wochen einen Erinnerungsort schaffen und den Platz der verstorbenen Person zunächst freilassen.
- Teilnahme oder Mitwirkung an Trauerveranstaltungen mit den Hinterbliebenen abstimmen.
6 Ergänzende Hinweise
Nachahmungsgefahr stets ernst nehmen. Schüler:innen müssen wissen, dass sie anvertraute Suizidabsichten nicht geheim halten dürfen. Geeignete Ansprechpersonen sind Vertrauenslehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Seelsorge, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und die Beschwerdestelle „Kinder- und Jugendschutz in Schulen“.
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